
Avalvermittlung
Avalvermittlung
In unserem zweiten Kerngeschäftsfeld Bürgschaften und Kautionen beraten und begleiten wir Unternehmen und Konzerne bei der Strukturierung sowie Vermittlung von Avalen. Dabei stellen wir sicher, dass die Lösungen den individuellen wirtschaftlichen und operativen Anforderungen optimal entsprechen.
Avalkredite
Was ist ein Avalkredit?
Ein Avalkredit (auch Bankaval) ist eine Bürgschaft oder Garantie, die ein Kreditinstitut oder ein Kautionsversicherer im Auftrag eines Unternehmens (Schuldners) gegenüber einem Dritten (Begünstigten) übernimmt. Inhaltlich handelt es sich nicht um einen klassischen Liquiditätskredit, sondern um die Übernahme einer Eventualverbindlichkeit.
Die Bank bzw. der Versicherer verpflichtet sich, im Sicherungsfall für die vertraglichen Verpflichtungen des Schuldners einzustehen. Der Avalkredit stellt somit ein verbürgtes Zahlungs- oder Leistungsversprechen dar und wird in der Regel gegen eine Avalprovision gewährt.
Welche Vorteile bietet ein Avalkredit?
Der wesentliche Vorteil eines Avalkredits liegt in der Schonung der Liquidität. Anders als bei klassischen Sicherheiten oder Barkautionen müssen keine liquiden Mittel hinterlegt werden. Stattdessen fallen lediglich laufende Avalprovisionen an. Darüber hinaus unterscheiden sich Banken und Kautionsversicherer deutlich in ihrer Risikobewertung. Banken müssen für Avalkredite – ebenso wie für klassische Kredite – Eigenkapital gemäß aufsichtsrechtlichen Vorgaben (BaFin / CRR) unterlegen. Kautionsversicherer verfolgen einen alternativen Ansatz. Sie kombinieren die Bonitätsanalyse des Unternehmens mit statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten je Bürgschaftsart. Hieraus ergeben sich in der Praxis erhebliche Unterschiede bei Sicherheitenanforderungen, Avalrahmen und Kostenstruktur.
Avale
Anzahlungsaval: Absicherung von Anzahlungen gegenüber dem Auftraggeber.
Vertragserfüllungsaval: Sicherung von Ansprüchen aus der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung sowie möglichen Schadenersatzforderungen.
Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB: Schutz des Auftragnehmers bei ausbleibender Zahlung.
Lieferungs- und Leistungsaval: Absicherung bis zur vollständigen Leistungserbringung oder Warenankunft.
Gewährleistungsaval: Sicherung von Gewährleistungs- und Mängelansprüchen, häufig im Bau- und Anlagenbau.
Mietaval: Stellung einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft anstelle einer Barkaution im Rahmen von Mietverträgen.
Prozessaval: Stellung von Sicherheiten im Rahmen gerichtlicher Verfahren, z. B. zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Zollbürgschaft: Bürgschaft zur Absicherung von Zoll- und Steuerverbindlichkeiten gegenüber den Zollbehörden.
Weitere in der Praxis relevante Bürgschaftsarten sind unter anderem:
- Bietungsaval (Bid Bond)
- Lieferanten- und Lieferaval
- Steuerbürgschaften
- Umwelt- und Rückbauaval

